ÖÄZ 15/16 - 15.08.2007Klinische Forschung

Klinische Forschung


Medizinische Forschung mit Zukunft?

Stehen der klinischen Forschung in Österreich ausreichend Mittel zur Verfügung? Werden forschende Ärzte unterstützt oder wird ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Arbeit quasi erwartet? Ein differenzierter Blick auf die heimische Forschungslandschaft.

Von Christian Freisleben

In Österreich werden von staatlicher Seite etwa 2,5 des BIP (Brutto-Inlands-Produkt) in den Bereich „Forschung und Entwicklung“ investiert, wobei der medizinische Sektor natürlich nur ein Teil ist. Univ. Prof. Thomas Szekeres, Vorsitzender der Kurie angestellte Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien, kann sich vorstellen, „dass sich dieser Wert in einem wohlhabenden Land wie Österreich leicht auf die immer wieder versprochenen drei Prozent erhöhen lassen würde.“

Auf jeden Fall besser ausgestattet werden könnten staatliche Förderungsinstitutionen wie etwa der Wissenschaftsfonds (FWF). Dieser schüttete im Vorjahr 136,5 Millionen Euro aus, davon knapp 18 Prozent für den Bereich Humanmedizin – ein Ziel für 2007 ist, dass zusätzlich zu den Fördermittel auch Overhead-Kosten für forschende Institutionen refundiert werden können. Der Bund kündigte außerdem an, dass universitär Forschende, denen es gelingt, FWF-Förderungen zu requirieren, auch mit höheren Zuschüssen der öffentlichen Hand rechnen können. Aus der Sicht von Szekeres besonders wichtig wären Investitionen für die Grundlagenforschung, weil es für diese besonders schwierig ist, Drittmittel etwa von Pharmafirmen zu bekommen. Generell gibt es darüber hinaus immer wieder Kritik an den hohen bürokratischen Hürden, vor allem wenn es darum geht, an EU-Förderungen zu kommen. Dazu meint Univ. Prof. Otto Scheiner, der an der Medizinischen Universität Wien derzeit die Aufgaben des Vizerektors für Forschung übernommen hat: „Natürlich ist es schwierig, an finanzielle Mittel zu kommen, aber es ist auch nicht unmöglich.“

Eine Variante der Mittelaufbringung ist, dass die Universitäten Neugründungen von Firmen, die von Angehörigen der Universität initiiert werden, unterstützen. Ein Beispiel für einen solchen „Spin off“ ist eine 2001 gegründete Firma, die in Graz am biotechnischen Bereich tätig ist und in der auch Mitarbeiter des Instituts für Pathologie insofern involviert sind, als sie die nötige Grundlagenforschung umsetzen. Einen weiteren Weg zur Mittelrequirierung ist die Medizinische Universität Wien gegangen und hat sich an der Gründung eines Privatspitals in Kuala Lumpur beteiligt. Scheiner dazu: „Hier geht es auch darum, den großartigen internationalen Ruf unserer Universität zu festigen.“


Mehr öffentliche Mittel gefordert

Scheiner hält jedenfalls nichts davon „nur ständig über das fehlende Geld zu jammern. Was sicher wichtig wäre, wenn es durch entsprechende finanzielle Mittel der öffentlichen Hand möglich wäre, die Bewilligungsrate auf den internationalen Standard von etwa 35 Prozent der eingereichten Projekte zu erhöhen. Momentan liegt dieser Wert vor allem auch aufgrund der knappen Mittel bei etwa 30 bis 32 Prozent. Trotzdem wäre in Österreich Spitzenforschung umsetzbar, meint auch Scheiner. Ein Marker dafür ist für ihn, dass die Medizinische Universität Wien inzwischen genauso viele Patente zur Anmeldung bringt wie die Technische Uni Wien. „Wenn es sich um ein gutes Projekt handelt, lassen sich jedenfalls auch Mittel für die Grundlagenforschung auftreiben“. Trotzdem würde sich Scheiner eine deutliche Aufstockung der Budgets der medizinischen Universitäten wünschen, „deren Dotierung auch im EU- und internationalen Vergleich derzeit am unteren Rand angesiedelt ist.“

Die Ausgliederung der Universitäten vor zwei Jahren hat zwar einiges an Freiheiten gebracht, „allerdings müssen wir jetzt für Räume, die uns eigentlich nicht gehören, Miete an die Bundesimmobiliengesellschaft zahlen – bei gleich bleibendem Budget.“ Scheiner wünscht sich vor allem bei der Revitalisierung oder Sanierung von Gebäuden sowie bei der Anschaffung von Infrastruktur eine stärkere staatliche Unterstützung. Aber es geht für ihn nicht nur um das Geld, „sondern auch darum, wie sonst mit den Universitäten umgegangen wird. Teils wird viel gelästert, anstatt positive Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.“

Auch Ärztekammerpräsident Walter Dorner kritisiert das vergleichsweise karge Budget für den wissenschaftlichen und medizinischen Bereich. „Trotzdem ist keine Rede davon, dass Österreich bei der medizinischen Forschung abgeschlagen ist. In vielen Bereichen kommen gerade von den medizinischen Universitäten kontinuierliche international anerkannte Beiträge.“ Szekeres ergänzt: „Es gibt einige Bereiche, bei denen Österreich im Spitzenfeld der medizinischen Forschung mitmischt, etwa bei der Krebsforschung der Neurologie. Dies muss nicht unbedingt in allen Feldern so sein, aber wenn sich die Rahmenbedingungen nicht verbessern, besteht durchaus die Gefahr, dass Österreich den Anschluss an die Spitzenforschung verliert“. Dorner verweist weiters auf die „auch im internationalen Vergleich sehr guten Impact-Werte“. Impact-Punkte werden für Veröffentlichungen in internationalen wissenschaftlichen Publikationen ja nach Relevanz der Forschung und des Mediums vergeben. Auch Scheiner weist darauf hin, dass vor allem im deutschen Sprachraum Publikationen aus Österreich immer in den Spitzenrängen zu finden sind.


Forschen in der Freizeit?

„Die Mitarbeiter der medizinischen Universitäten sind für die Versorgung der Patienten, genauso aber auch für Lehre und Forschung angestellt. Der erste Bereich läuft in der ‚Normalarbeitszeit’, sonst muss viel in der Freizeit geleistet werden“, kritisiert Szekeres. Dazu bringt Univ. Prof. Karlheinz Tscheliessnigg, für Forschung im klinischen Bereich zuständiger Vizerektor der Medizinischen Universität Graz, eine etwas differenziertere Sicht ein: „In Wirklichkeit wird Forschung und teils auch Lehre genauso umgesetzt, wenn Patienten behandelt werden. Ich denke etwa an Patienten, die an Studien teilnehmen. Ich halte es für sehr problematisch, dass ständig angegeben werden muss, wie viel Prozent der investierten Zeit nun der Behandlung, wie viel der Forschung und wie viel der Lehre in Form der Einbindung von Ärzten in Ausbildung zuzuordnen ist.“ Aber genau das würde für die Abrechnung der Leistungen beziehungsweise Zuerkennung der Budgets verlangt. Genau diese Mischung an Tätigkeiten würde dann auch außerhalb der Arbeitszeiten erfolgen.

Zu diesem Thema kommentiert Univ. Prof. Manfred P. Dierich, der das Vizerektorat für Lehre und Studienangelegenheiten der Medizinischen Universität Innsbruck leitet: „Forschung bedeutet auf jeden Fall auch Laborarbeit. In anderen Ländern sind Ärzte dafür teils bis zu einem Drittel ihrer Arbeitszeit freigestellt, in Österreich geschieht das meist in der Freizeit.“ Szekeres verweist ebenso auf diese internationalen Beispiele und hält eine Erhöhung des Personalstandes für notwendig. Er ist sich mit Dierich einig, dass es hier auch um speziell geschultes pflegerisches Personal geht, die Studien entsprechend begleiten können. Dierich verweist auf das Beispiel Innsbruck, wo ein eigenes, entsprechend ausgestattetes „Zentrum für klinische Forschung“ geschaffen wurde, das auch von der öffentlichen Hand finanziert wird. „Solche Einrichtungen sollten auch an den anderen Standorten gefördert werden“, fordert Dierich. Tscheliessnigg wiederum verweist dazu zunächst darauf, „dass in Universitäten Personal angestellt wird, um den sehr hohen Ansprüchen an das Berichtswesen, die mit dem neuen Universitätsgesetz kamen, umsetzen zu können. Das Geld für dieses Personal fehlt dann in anderen Bereichen.“ Er wünscht sich eine deutliche bürokratische Entlastung der Universitäten in Form einer Vereinfachung des Berichtswesens.

Ob ein mehr an Personal eine Verbesserung des Forschungswesens bewirkt, sieht Tscheliessnigg zwiespältig. „Irgendjemand muss ja diese Personen ausbilden und auch dafür fehlen momentan die Ressourcen.“ Es müsste daher durchaus diskutierbar sein, ob das Arbeitszeitgesetz für Ärzte zumindest für eine gewisse Phase den Gegebenheiten anzupassen ist, anstatt es dauernd zu verletzen. „Auf jeden Fall ist es wichtig, in den medizinischen Universitäten auch den Klinikbereich als zentralen Teil der Forschungsarbeit zu sehen und entsprechend zu fördern“, meint Tscheliessnigg. Scheiner hält es weiters für falsch, sich ständig über sonstige Auflagen bei klinischen Forschungsprojekten aufzuregen: „Es geht hier ja auch um Patientenrechte und daher ist der Aufwand gerechtfertigt!“


Forschung an der Basis

Vor zwei Jahren wurde in Niederösterreich die „Karl Landsteiner Gesellschaft“ (www.karl-landsteiner.at/) gegründet. Diese kooperiert inzwischen mit der Kremser Donauuniversität und mit der niederösterreichischen Krankenhausholding. „Sowohl Spitäler in Niederösterreich und Wien als auch niedergelassene Ärzte sind dazu aufgerufen, eigene Teilgesellschaften zu verschiedenen Forschungsschwerpunkten zu gründen“, erklärt Gerhard Weintögl, Präsident der Karl Landsteiner Gesellschaft. Momentan gibt es 40 solcher Institute. „Ein besonderer Aspekt ist, dass hier auch Studien zur Allgemeinmedizin umgesetzt werden und so Wissen aus der täglichen Praxis wissenschaftlich aufgearbeitet wird“, betont Weintögl.

Die Gelder für die Forschung kommen aus Drittmittel, als auch aus öffentlichen Förderungen. „Ein Anreiz für private Geldgeber ist, dass die Subventionen steuerlich absetzbar sind“, betont Weintögl. Er würde sich aber auch mehr öffentliche Gelder wünschen, um noch mehr Studien realisieren zu können.


Klare Definition klinischer Forschung


Dierich verweist auf internationale Standards, die dazu in vier Stufen Rahmenbedingungen festlegen:

  1. Die Patientenversorgung soll aktuellem internationalem Kenntnisstand entsprechen – „eine Anforderung, die alle Spitäler erfüllen müssten“.
  2. Die Ergebnisse der Patientenversorgung sind zu evaluieren und kritisch zu diskutieren – über die Ergebnisse sollte die Ärzteschaft informiert werden.
  3. Klinische Studien sollen Erkenntnisgewinn bringen und nicht nur vorhandene Kenntnisse bestätigen. Sie sollen unter optimalen Bedingungen durchgeführt werden (u.a. mit speziell ausgebildeten Pflegepersonal, also mit „study nurses“).
  4. Grundlagenorientierte krankheitsbezogene Forschung („translational research“) unter Einbeziehung von Naturwissenschaftern.


„Gerade für die medizinischen Universitäten sind die ersten drei Punkte ein Pflichtprogramm, beim vierten Punkt ist durchaus denkbar, dass verschiedene regionale Schwerpunkte gesetzt werden“, ergänzt Dierich.



© Österreichische Ärztezeitung Nr. 15-16 / 15.08.2007

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