ÖÄZ 15/16 - 15.08.2007Kommentar zu Gesundheitspolitik - Karlheinz Kux

Kommentar: Das gesundheitspolitische Bermudadreieck


Eindrücke aus einer internationalen gesundheitspolitischen Konferenz von Karlheinz Kux

Ökonomie, Bürokratie und Ideologie sind im Begriffe, sich zu einer Allianz zu formieren: vom Effekt her könnte es sich um ein Prinzipien-verschlingendes Bermudadreieck handeln, das in Österreich auch noch eine entsprechende parlamentarische Mehrheit hätte.

  • Die Ökonomie will einerseits an der Medizin massiv verdienen (man denke an ELGA oder die Pharma- und medizintechnische Industrie), andererseits wollen ihre politischen Vertreter Kostenbegrenzung (Stichwort Senkung der Lohnnebenkosten).
  • Die Bürokratie will der Ökonomie politisch dienlich sein (etwa bei der Kostendämpfung) zugleich aber Kostensteigerung (z.B. bei der Herbeiführung elektronischer Infrastrukturen, Stichwort ELGA) – zwei an sich gegensätzliche Vorhaben!
  • Die Ideologie gibt es auch noch. Sie artikuliert sich parteipolitisch und gewerkschaftlich. Auch sie will Einfluss nehmen (z.B. einkommenspolitisch auf Kassen- und Spitalsärzte).

Man kann auch ohne Paranoia eine ziemlich konstante Allianz erwarten, Ärzte- aber auch Patienteninteressen sind nicht vorrangig relevant, sie sind jedenfalls nicht Ausgangs- und Angelpunkt von Maßnahmen! Ein an sich sehr risikoloses Unterfangen, denn für die Behandlung haften die Ärzte, diese haben gegenüber den Patienten die Verantwortung - nicht die Ökonomen, nicht die Bürokraten und nicht die Ideologen; dies muss nach deren Willen auch so bleiben. Geht das so weiter, dann breitet sich still und faktisch eine Zwei-Klassen-Medizin auf immer breitere Bevölkerungsschichten aus oder es kommt irgendwann zu einem „gesundheitspolitischen Klassenkampf“.

Zuerst zur Zwei-Klassen-Medizin: Da wir in Österreich sind, ist dies die wahrscheinlichere und auch schon stattfindende Entwicklung. Unfreiwillig vom Kassensystem ausgeschlossene Wahlärzte werden sie zwangsläufig akzeptieren; gewisse wirtschaftliche und politische Kräfte, die z.B. für ein „Drei-Säulen-Modell“ - staatliche, betriebliche und private Altersvorsorge – eintreten, haben wohl kaum etwas gegen ein „Zwei-Säulen-Modell“ - öffentliche und private Gesundheitsversorgung.

Zum „gesundheitspolitischen Klassenkampf“: Diese weniger wahrscheinliche, eher  mediale und politische Auseinandersetzung würde sich gegen die zuvor genannte Herrschaft von Ökonomie, Bürokratie und Ideologie wenden. Ärzte und ihre Patienten werden Verbündete: Die Ärzte als Ausgenützte in einer unausweichlichen und unlösbaren Konfliktsituation zwischen kollektivem Kostendruck, bürokratischen Zwängen und patientenindividuellen Behandlungserfordernissen. Die Patienten als doppelt Leidtragende, ökonomisch ohnedies unter Druck (Arbeitsplatzängste) und medizinisch verunsichert, ob einer optimalen, individuellen Gesundheitsversorgung. Für die Vertreter der Arbeitnehmerinteressen also insbesondere die Gewerkschaften käme es zur „Glaubensfrage“, auf welcher Seite sie stehen werden.

Es geht nicht um eine Neuauflage einer „Maschinenstürmerei“, es geht um eine Werteordnung nämlich der prioritären Wahrung von gleichgelagerten Patienten- wie Ärzteinteressen an einer optimalen, individuellen medizinischen Behandlung, an Offenheit und Vertrauen des Patienten, nicht nur in die ärztliche Behandlungskunst, sondern auch weiterhin in die ärztliche Verschwiegenheit. Unter diesen Gesichtspunkten ist z.B. das Thema ELGA mit den Hauptbetroffenen - das sind Ärzte- und Patientenvertreter - zu diskutieren,  um deren Akzeptanz durch Freiwilligkeit zu erhalten, wie es in Tschechien der Fall ist.

Die Ökonomie will allerdings mit Hilfe der Bürokratie in Österreich einen anderen Weg einschlagen: Nicht die individuellen Erfordernisse der medizinischen Behandlung, sondern die Informationstechnologie soll für ärztliche Behandlungsabläufe bestimmend werden!

Eine ärztliche Übertreibung? Mag sein! Eine politische Betreibung? Wohl schon!

P.S.: Im Übrigen: In der Diskussion um das Schulwesen erleben wir es derzeit wie es sich gehört, nämlich Inhalte vor Kosten: z.B. 25 Klassenschüler als Höchstzahl, Vorschuljahrpflicht, die Kosten sind nachrangig – und nicht umgekehrt, wie im Gesundheitswesen.


* Dr. Karlheinz Kux ist Kammeramtsdirektor der Österreichischen Ärztekammer und Rechtsanwalt




© Österreichische Ärztezeitung Nr. 15-16 / 15.08.2007

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