ÖÄZ 11 - 10.06.2009Spielsucht - interdisziplinäre Behandlung

Spielsucht


Nur interdisziplinäre Behandlung ist wirksam



Rund 56.000 Österreicher sind süchtig nach Glücksspielen. Frauen weisen darüber hinaus häufiger Depressionen auf, während spielsüchtige Männer eher Probleme mit dem Alkohol oder Kokain haben. Von Sabine Fisch

Seit 1980 ist die Glückspielsucht als psychiatrische Erkrankung offiziell anerkannt. Wie viele Menschen in Österreich unter dieser Suchterkrankung leiden, lässt sich nur anhand internationaler Zahlen schätzen. „Etwa 0,7 Prozent der Bevölkerung gelten als spielsüchtig“, sagt Univ. Prof. Gabriele Fischer von der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie an der Medizinischen Universität Wien an. In Zahlen ausgedrückt: Rund 56.000 Österreicher sind süchtig nach Glückspielen. Das Spektrum reicht dabei von Automatenspielsucht, über Spielen im Casino, bis hin zur Online-Spielsucht.

Um die Erkrankung suffizient zu therapieren, sind zwei Faktoren unbedingt erforderlich: Ein multidisziplinäres Behandlungsteam und die exakte Exploration der auslösenden Faktoren und möglicher Begleiterkrankungen: „Fast jeder Patient, der süchtig nach Glückspiel ist, weist zusätzliche psychische Störungen auf“, sagt Fischer. „Das Spektrum reicht von Stimmungsstörungen wie Depressionen oder einer bipolaren Erkrankung bis hin zu Störungen der Impulskontrolle.“ Frauen, die an Spielsucht leiden, weisen zusätzlich häufiger Depressionen auf, während spielsüchtige Männer eher Probleme mit Alkohol oder anderen Drogen wie etwa Kokain haben.

Verschiedene Auslöser

Eine gestörte Impulskontrolle kann etwa zu sorglosem Umgang mit Geld führen - ein wesentlicher Aspekt der Spielsucht: „Es kann aber auch nach Ablenkung von anderen Problemen gesucht oder die Atmosphäre im Casino sein, nach der ein Patient süchtig wird“, erläutert Ass. Prof. Peter Berger von der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Medizinischen Universität Wien und ärztlicher Leiter der Spielsuchthilfe in Wien. Für die Therapie sind diese Auslöser wesentlich, denn nur wenn sie bekannt sind, können Wege abseits der Spielsucht gefunden werden. Das therapeutische Spektrum ist breit und erfordert eine multidisziplinäre Zusammenarbeit des Behandlungsteams. „So kann etwa eine Schuldnerberatung einen wesentlichen Faktor der Behandlung bilden, um dem Patienten aus einer ihn überfordernden Situation heraus zu helfen“, weiß Peter Berger.

Eine medikamentöse Therapie kann bei bestimmten Ausprägungen der Spielsucht ebenfalls notwendig werden: „Liegt der Spielsucht etwa eine Depression zugrunde, hat sich der Einsatz von SSRIs bewährt“, sagt Gabriele Fischer. Im Falle einer starken Impulskontrollstörung kommen auch Opiat-Antagonisten wie etwa Naltrexon, zum Einsatz. Nicht zuletzt darf in der Therapie der Spielsucht auch auf die betroffenen Angehörigen nicht vergessen werden. „Selbsthilfegruppen haben sich nicht nur für Spielsüchtige, sondern auch für deren Umfeld bewährt“, so Fischer.

Spielsüchtige müssen immer neue Mittel aufbringen und geraten nicht selten mit dem Gesetz in Konflikt - etwa bei Diebstahl. Im Strafgesetzbuch ist dies nicht gesondert geregelt. So könnte zwar § 11 des Strafgesetzbuches „verminderte Schuldfähigkeit“ für Spielsüchtige in Frage kommen, in der Praxis schlägt sich dies allerdings kaum nieder. „Das Problem findet an den Gerichten insgesamt zu wenig Beachtung“, ärgert sich Univ. Prof. Alois Birklbauer vom Institut für Strafrechtswissenschaft an der Universität Linz. „Es scheint bei der Justiz eher eine Tendenz zur erschwerenden Berücksichtigung vorhanden zu sein.“ Sinnvoll wäre dagegen eine „Berücksichtigung der Sucht im Rahmen der Beschaffungskriminalität zum Erwerb von Suchtmitteln auch für die Spielsucht“, erklärt der Jurist.


© Österreichische Ärztezeitung Nr. 11 / 10.06.2009




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