ÖÄZ 12 - 25.06.2009Heilmittel-Evaluierungs-Kommission (HEK) - Entscheidungs-Grundlage

Heilmittel-Evaluierungs-Kommission


Entscheidungs-Grundlage



Anlässlich des fünfjährigen Bestehens der Heilmittel-Evaluierungs-Kommission (HEK), deren Empfehlungen die Basis für die Aufnahme von Medikamenten in den EKO darstellen, wurde über deren Tätigkeit Bilanz gezogen.
Von Agnes M. Mühlgassner

 

Der jetzige Vorsitzende der HEK und Rektor der Meduni Wien, Univ. Prof. Wolfgang Schütz, sprach in seinem Eingangsstatement von „drei Häusern“, die er im Lauf der Zeit miterlebt hat: In der Anfangszeit lautete die Bezeichnung für dieses Gremium „Fachbeirat“; mit 1. Jänner 2005 wurde dieser Beirat durch die Heilmittel-Evaluierungs-Kommission ersetzt – das „zweite Haus“ (© Schütz). Die Einführung des Boxen-Systems schließlich sei das dritte Haus. Schütz – er ist schon seit 1994 mit dabei – berichtete auch darüber, dass es zu Zeiten des Fachbeirats noch keine Möglichkeit es Einspruchs gab. Die Einführung des großen und des kleinen Fachbeirats waren die Folge. Mittlerweile können Beschwerden gegen Entscheidungen des Hauptverbandes, die auf Empfehlungen der HEK beruhen, bei der Unabhängigen Heilmittelkommission eingebracht werden. Eine EU-Richtlinie war Ausschlag gebend für die Einrichtung dieser zweiten Instanz. Hans-Jörg Schelling, Vorstandsvorsitzender im Hauptverband, betonte in seinen Ausführungen, dass bis 2008 nur insgesamt 75 Beschwerden eingebracht wurden. In mehr als 60 Prozent der Fälle wurde die Entscheidung des Hauptverbandes bestätigt. Die HEK hat in ihren bisher 54 Sitzungen 2.570 Anträge bearbeitet; das entspricht durchschnittlich 47,6 ausgesprochene Empfehlungen pro Sitzung. Die neu aufgenommen Substanzen finden sich im EKO wieder, der den Vertragsärztlichen jährlich gratis zur Verfügung gestellt wird. Schelling bezeichnete die HEK als „wichtig und oft auch unterschätzt.“ Mit 3,2 Milliarden Euro stellten Arzneimittel die zweitgrößte Einzel-Ausgabenposition der Sozialen Krankenversicherung dar.


Die aus 20 Mitgliedern und Ersatz-Mitgliedern bestehende HEK tagt einmal monatlich und setzt sich aus Vertretern von Ärzte- und Apothekerkammer, der Wirtschaftskammer, der Kammer für Arbeiter und Angestellte sowie den Chefärzten der jeweiligen Krankenversicherungsträger zusammen. Als Vorsitzende und deren Stellvertreter in der HEK fungieren derzeit vier Pharmakologen und zwei klinische Pharmakologen, die auf Vorschlag der Akademie der Wissenschaften nominiert werden. Die Bestellung erfolgt jeweils auf fünf Jahre.


Der „Newcomer“ im Haus – wie sich Christoph Klein, stellvertretender Generaldirektor im Hauptverband nach noch nicht einmal 100 Tagen im Amt bezeichnete – betonte vor allem den gesamthaften, fachübergreifenden Ansatz der HEK, die ihre Bewertungen aus pharmakologischer, ökonomischer und aus therapeutischer Sicht trifft. „In diesem Dialog liegt die strukturelle Besonderheit der HEK.“ Der sozialpartnerschaftliche Umgang sei in Österreich deswegen so erfolgreich, weil nicht nur die Entscheidungsträger, sondern auch Leute mit hoher Expertise in der HEK aufeinander treffen. Klein, Leiter des Geschäftsbereiches 3 im Hauptverband, der u.a. die Abteilungen Ärzte und Medikamente umfasst, weiter: „Der Vorsitz liegt in den Händen der Wissenschaft, was an die Unabhängigkeit gemahnt.“ Der Neo-Generaldirektor-Stellvertreter ortet einen Zielkonflikt: Einerseits die Bevölkerung mit modernsten Arzneimitteln zu versorgen, andererseits das Interesse der Versicherten am sparsamen Haushalten zu befriedigen. Einer Studie des schwedischen Karolinska-Institutes zufolge ist Österreich eines von drei Ländern in Europa, wo die modernste Krebsmedikation möglich ist, sagt Klein, der hofft, in vier Jahren – dem Ende seiner Amtszeit – auch noch das neunjährige Jubiläum der HEK feiern zu können ...

 

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 12 / 25.06.2009

 

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