ÖÄZ 12 - 25.06.2009Krankenkassensanierung - Parlamentsbeschluss

Krankenkassensanierung


Das letzte Wort hat das Gericht



Das Parlament hat die lange diskutierten Sanierungsmaßnahmen für die heimischen Krankenkassen beschlossen. Ob sie tatsächlich umgesetzt werden, bleibt aber offen.
Von Kurt Markaritzer

 

Die finanzielle Unterstützung ist notwendig, weil die finanzielle Lage der Krankenkassen unhaltbar geworden ist. Die Schulden machen bereits mehr als 1,2 Milliarden Euro aus – und die Lage wird immer ärger: Nach aktuellen Prognosen droht heuer neuerlich ein Defizit von fast hundert Millionen Euro. Besonders schwer verschuldete Kassen wie jene in Wien, aber auch in anderen Bundesländern sind sogar vom Konkurs bedroht, mit unabsehbaren Folgen für das gesamte Gesundheitssystem.


Angesichts der dramatischen Entwicklung hat die Regierung den Hauptverband der Sozialversicherungsträger beauftragt, bis 30. Juni ein Konzept vorzulegen, welche strukturellen Maßnahmen auf der Ausgabenseite möglich sind. Die Gespräche dazu sind im Gange. Zudem ist zuletzt ein politischer Streit um die von den Regierungsparteien ausgearbeitete materielle Hilfestellung für die Kassen aufgeflammt. Um die finanzielle Misere nachhaltig zu beseitigen, werden mehrere Quellen angezapft, berichtete Gesundheitsminister Alois Stöger.


• Der Katastrophenfonds wird aufgelöst, das bringt 42,5 Millionen Euro.
• Der Bund stellt heuer als Liquiditätshilfe 45 Millionen Euro zur Verfügung.
• Drei Jahre lang erhalten die defizitären Kassen pro Jahr 150 Millionen Euro, um den Schuldenberg abzubauen.
• Schließlich profitieren die Krankenkassen von der Halbierung der Mehrwertsteuer auf Medikamente: das bringt ihnen ein Plus von 97 Millionen.


Etliche dieser Maßnahmen stoßen in den westlichen Bundesländern auf starken Widerstand, besonders in Vorarlberg und Oberösterreich zeigen sich die Politiker empört. Das schlug sich auch im Abstimmungsverhalten im National- und im Bundesrat nieder. Im Nationalrat stimmten Mitte Mai drei oberösterreichische und eine Vorarlberger ÖVP-Abgeordnete gegen das Paket, das im Budgetbegleitungsgesetz verpackt ist. Im Bundesrat votierten Anfang Juni alle fünf oberösterreichischen und die beiden Ländle-ÖVP-Abgeordneten gegen das Gesetz. Praktische Auswirkungen hat dieses demonstrative Abstimmungsverhalten nicht, denn die verbliebene Mehrheit der Regierungsparteien reichte aus, um das Budgetbegleitgesetz samt Kassenpaket zu beschließen. Damit sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Bundespräsident Fischer seine Unterschrift unter den Gesetzestext setzen kann, der dann öffentlich kundgemacht wird.


Wann das genau passieren wird, stand bei Redaktionsschluss nicht fest – sicher aber ist, dass dann die entscheidende Phase in Sachen Krankenkassensanierung erst beginnt. Der Vorarlberger Landeshauptmann Herbert Sausgruber kündigte nämlich eine Verfassungsklage gegen das Gesetz an, die unmittelbar nach der Kundmachung eingebracht wird. Der Grund ist die Verteilung der Mittel aus der Auflösung des Katastrophenfonds. Von den 42,5 Millionen Euro sollen knapp 33 Millionen an die Wiener Gebietskrankenkasse gehen, was in den anderen Bundesländern nicht goutiert wird. Sausgruber in einem Interview: „In diesem Fonds haben alle Kassen eingezahlt. Die eminente Bevorzugung der Wiener Kasse bei der Auflösung und Auszahlung der Mittel könnte gleichheits- beziehungsweise verfassungswidrig sein. Wir werden das gerichtlich klären lassen!“


Diese konsequente Haltung wird vom Vorarlberger Ärztekammerpräsidenten Peter Wöß nachdrücklich unterstützt, der sich schon mehrmals kritisch zum Sanierungspaket geäußert hatte. Im Gespräch mit der ÖÄZ betonte er neuerlich, die Ärztekammer im Ländle sei gegen eine Benachteiligung der Vorarlberger Gebietskrankenkasse: „Wenn der überwiegende Teil der Rücklagen des Ausgleichsfonds für Katastrophenfälle an die schwer marode Wiener Gebietskrankenkasse überwiesen und der Rest unter den übrigen Kassen verteilt wird, geht die Vorarlberger Gebietskrankenkasse praktisch leer aus – und das können wir nicht hinnehmen.“ Der Ärztekammerchef betont, die Vorarlberger Ärzteschaft habe durch ihre maßvolle Honorarpolitik maßgeblich dazu beigetragen, dass die Vorarlberger Gebietskrankenkasse finanziell gesund ist. Dass die Krankenkasse wegen dieser Spargesinnung gegenüber anderen, schwer defizitären Kassen benachteiligt werde, sei nicht akzeptabel.


Wöß erinnert daran, dass der Bund schon einmal Begehrlichkeiten gezeigt hatte, die im Ländle auf den Widerstand von Ärzten und Politikern stießen. Im Jahre 2001 wollte der damalige Sozialminister Rücklagen der „gesunden“ Gebietskrankenkassen abschöpfen und sie den defizitären Krankenversicherungsträgern zuführen. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes, das vom Land Vorarlberg angerufen worden war, brachte damals das Geld wieder ins Ländle zurück.


Gesundheitsminister Stöger ist zwar skeptisch, dass eine Verfassungsklage wegen der jetzt beschlossenen Regelungen Erfolg haben könnte, bemüht sich aber um eine Aussöhnung mit den Ländern Vorarlberg und Oberösterreich, nachdem auch Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer mit einer Verfassungsklage gedroht hatte: „Oberösterreich ist nicht mehr länger bereit, mit dem Geld seiner Beitragszahler die Schuldenlöcher der Wiener Gebietskrankenkasse zu stopfen.“


Angesichts der schweren Geschütze, die von den beiden Bundesländern – in denen heuer im Herbst gewählt wird – in Stellung gebracht werden, hat Stöger einen Kompromissvorschlag gemacht: Sowohl Vorarlberg als auch Oberösterreich sollen demnach geringere Beiträge in den Ausgleichsfonds der Krankenversicherung einzahlen müssen. Damit greift der Gesundheitsminister einen Vorschlag von Pühringer auf, der eine Halbierung des Kassenbeitrags zum Ausgleichsfonds auf ein Prozent gefordert hatte. Dies sei eine Voraussetzung dafür, dass Oberösterreich auf eine Verfassungsklage verzichtet. Der Ausgleichsfonds führe, so erklärte der oberösterreichische Landeschef, zu erheblichen Verzerrungen der Ergebnisse: Die Wiener Krankenkasse habe von 1961 bis zum Vorjahr 611 Millionen Euro mehr erhalten, als sie eingezahlt habe. Die oberösterreichische Kasse habe hingegen um 283 Millionen weniger zurückbekommen. Die Lage für die Oberösterreicher werde immer schwieriger, weil heuer wegen der Wirtschaftskrise mit gravierenden Einnahmeausfällen zu rechnen ist. Der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse droht deshalb heuer ein Defizit von 40 bis 50 Millionen Euro.


Eine Senkung der Beiträge zum Ausgleichsfonds könne allerdings nur der erste Schritt sein, in weiterer Folge müssten die Zahlungen gänzlich gestrichen werden. In dem Topf würden dann vom ursprünglichen Volumen in Höhe von 278 Millionen Euro noch rund 80 Millionen verbleiben, so der Landeshauptmann. Mit diesem Betrag könnten „echte Strukturnachteile“ ausgeglichen werden. Pühringer erinnerte den Gesundheitsminister daran, dass er in seiner früheren Funktion als oberösterreichischer Kassenobmann immer wieder Kritik am Ausgleichsfonds geübt hatte.


Grundsätzlich erfreut über den Vorstoß des Landeshauptmannes zeigte sich die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse, die im Vorjahr 27,8 Millionen Euro in den Ausgleichstopf eingezahlt, an Leistungen allerdings nur 2,1 Millionen Euro zurück bekommen hat. OÖGKK-Obmann Felix Hinterwirth: „Diese Nettobelastung wurde in den letzten Jahren mehrfach verschärft. Wir freuen uns über die Unterstützung in unserem langjährigen Kampf um mehr Fairness.“


In einem anderen Punkt stellte sich Hinterwirth gegen einen Vorschlag Pühringers, der bundesweit einheitliche Tarifen für Ärzteleistungen gefordert hatte: „Die OÖGKK stünde heute vor einem finanziellen Desaster, wenn die Ärzteverträge bundesweit in Wien abgeschlossen worden wären. Hätten wir hier in Linz nicht mit der Ärztekammer so positive Modelle entwickeln können, wären wir finanziell genauso am Ende wie manche andere GKK. Vor allem aber wäre das der Tod für jegliche Modernisierung der Leistungen.“   

 


© Österreichische Ärztezeitung Nr. 12 / 25.06.2009


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