Arbeitszeiten an Medizinischen Universitäten
Neue Vereinbarungen
Mit Ende 2009 tritt die an den Medizinischen Universitäten in Graz, Innsbruck und Wien geltende Arbeitszeitvereinbarung automatisch außer Kraft. Die Bundeskurie Angestellte Ärzte der ÖÄK hat die Rektoren bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass rasch Verhandlungen diesbezüglich aufzunehmen sind. Von Lukas Stärker*
Das KA-AZG ist zweistufig aufgebaut und lässt längeres Arbeiten dann zu, wenn dies im Zuge einer Vereinbarung zwischen Dienstgeber, Betriebsrat und Arbeitszeitvertretern paktiert wurde. In diesem Fall darf die Arbeitszeit im Durchschnitt innerhalb eines halbjährigen Durchrechnungszeitraums maximal 60 Stunden und in den einzelnen Wochen dieses Durchrechnungszeitraums nicht mehr als 72 Stunden betragen. Die maximale Dienstdauer ist mit 32 Stunden pro Werktagsdienst und mit maximal 49 Stunden pro Wochenenddienst beziehungsweise Dienst über einen Feiertag limitiert. Darüber hinausgehende Arbeitszeiten sind Gesetzesübertretungen, die mit Geldstrafen sanktioniert sind.
Zur Zeit gilt an den Medizinischen Universitäten Graz, Innsbruck und Wien noch die „alte“ Arbeitszeitvereinbarung vom 1. Februar 2002. Diese Vereinbarung wurde befristet abgeschlossen und tritt mit Ende 2009 automatisch außer Kraft.
Daher sollten ehebaldigst Verhandlungen über den Abschluss einer neuen Arbeitszeitvereinbarung zwischen den Rektoren und den Betriebsräten der Medizinischen Universitäten sowie den Arbeitszeitvertretern der jeweiligen Uni beginnen. Sowohl Betriebsräte als auch Arbeitszeitvertreter sind zu Verhandlungen bereit. Nun liegt es an der Dienstgeberseite, Verhandlungen zu beginnen.
Sinnvollerweise sollte auch die neue Arbeitszeitvereinbarung für alle drei Medizinischen Universitäten gleichlautend formuliert und österreichweit einheitlich verhandelt werden. Die Unterzeichnung erfolgt standortweise, aber auch dies ist – wie bereits 2002 - auf einem Papier möglich.
Die Bundeskurie angestellte Ärzte der Österreichischen Ärztekammer hat zur Unterstützung der Uni-Ärzte die Rektoren der Medizinischen Universitäten Graz, Innsbruck und Wien bereits mehrfach, im Juni 2008, im März 2009 und zuletzt im Juni 2009 sowohl auf das automatische Auslaufen als auch auf die Notwendigkeit von Verhandlungen hingewiesen, um ein kontinuierliches Weiterlaufen der Dienstpläne zu gewährleisten. Weiters wurde auch Wissenschaftsminister Johannes Hahn diesbezüglich bereits mehrfach informiert und um Geltendmachung seines Einflusses zum Abschluss neuer Verhandlungen ersucht.
Sollte bis Jahresende keine neue Arbeitszeitvereinbarung abgeschlossen werden, dann gelten ab 1. Jänner 2010 folgende Arbeitszeithöchstgrenzen: pro Woche im Durchschnitt (17-wöchiger Durchrechnungszeitraum) maximal 48 Stunden sowie in der einzelnen Woche dieses Durchrechnungszeitraums maximal 60 Stunden und die maximale Dienstdauer beträgt 13 Stunden. Jeder, der die Grundrechnungsarten halbwegs beherrscht, erkennt sofort, dass die derzeitigen Dienstpläne mit diesen deutlich geringeren Arbeitszeithöchstgrenzen nicht erfüllbar sind. Umso wichtiger wäre es, jetzt Verhandlungen zu beginnen und diese am besten im Herbst 2009 abzuschließen, damit die Jänner-Dienstpläne zeitgerecht erstellt werden können. Das Auslaufen und die damit verbundenen geringeren Arbeitszeit- Höchstgrenzen sind auch kein sogenannter „außergewöhnlicher Fall“, da das Auslaufen einer befristet abgeschlossenen Vereinbarung weder außergewöhnlich, noch unvorhersehbar ist, da dies seit sieben Jahren bekannt ist. Über diese geringeren Arbeitszeit-Höchstgrenzen hinausgehende Arbeitszeiten sind daher Gesetzesübertretungen, die mit Geldstrafen sanktioniert sind.
Conclusio
Die Dienstnehmerseite ist bereits seit über einem Jahr – und damit mehr als zeitgerecht - zu Verhandlungen bereit. Nun ist die Dienstgeberseite am Zug, damit zeitgerecht und ohne Konflikt die neue Arbeitszeitvereinbarung abgeschlossen werden kann. Noch ist genug Zeit – nutzen wir sie im Sinn der Ärzte und Patienten!
*) Dr. Lukas Stärker ist Jurist und stellvertretender Kammeramtsdirektor der Österreichischen Ärztekammer
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 13-14 / 15.07.2009




