Achtung, Dopinggefahr!
Verbotene Substanzen
Unfreiwillig und ungewollt könnten Ärzte zu Komplizen von überehrgeizigen Hobbysportlern werden. Von Kurt Markaritzer
Wenn die besten Radsportler der Welt in diesen Wochen bei der Tour de France ihre Kräfte messen, könnte mancher Freizeitradler auf die Idee kommen, ihnen nachzueifern – auch in Sachen Doping. Was tut ein Arzt, der dabei um Hilfe gebeten wird? „Die Frage nach einem regelrechten Doping wird man in der Praxis des Arztes eher selten hören“, meint der Präsident der Ärztekammer Tirol und Sportreferent der Österreichischen Ärztekammer, Artur Wechselberger. „Was nicht heißt, dass nicht auch der eine oder andere Amateur Substanzen nimmt, die seine Leistung auf unerlaubte Art erhöhen sollen. Am ehesten passiert es bei Kraftsportlern, die Anabolika nehmen. Als Arzt kann man den Missbrauch erkennen, weil bei ihnen als Nebenwirkung meist Akne auftritt.“
In diesem Fall, rät Wechselberger, sollte der Arzt den Athleten offen auf die Gefahren ansprechen, die Doping mit sich bringt: „Wenn man die Sportler aufklärt, sind sie meist einsichtig und versprechen, mit der Einnahme aufzuhören. Ob sie es wirklich tun, weiß natürlich niemand. Immerhin ist es heute leider zu leicht möglich, sich verbotene Mittel zu besorgen.“
Hin und wieder kommt ein Freizeitsportler zum Arzt seines Vertrauens: „Mir wurde da ein Mittel im Verein angeboten – meine Sportkameraden schwören darauf, das möchte ich auch haben!“ „Solche Fälle kommen vor“, erklärt Wechselberger, „aber jeder Arzt sollte wissen, was er dann zu tun hat.“ Klar ist, dass man jemandem, der beispielsweise nach Erythropoietin oder nach androgenen Hormonen fragt, weil er von der „Wunderwirkung“ dieser Mittel gehört hat, über die massiven medizinischen Bedenken aufklären wird, die bei diesen Mitteln bestehen.
Allerdings ist selbst erfahrenen Ärzten nicht immer sofort klar, dass es sich bei der vermeintlichen Zauberpille um ein unzulässiges Aufputschmittel handelt. Deshalb sollte jeder Arzt bei solchen Fragen die aktuelle Liste verbotener Dopingmittel zu Rate ziehen (siehe Kasten „Verbotene Substanzen“) und nachsehen, ob das Präparat Inhaltsstoffe enthält, die außerhalb der Therapie von Krankheiten unzulässig sind. In diesem Fall gibt es nur eines: ein beinhartes „weg damit!“ „Ein Arzt, der wissentlich Dopingmittel abgibt, macht sich strafbar“, warnt Wechselberger. „Und das aus gutem Grund: Pharmaka sollen heilen und nicht für eine verbotene Leistungssteigerung im Wettkampf sorgen. Außerdem haben alle Medikamente Nebenwirkungen. Die nimmt man bei Heilbehandlungen in Kauf, weil der Nutzen überwiegt. Aber beim Doping existiert diese Entscheidung nicht, da riskiert man nur Schäden.“
Als beratender Arzt muss man allerdings auf den Einwand gefasst sein: „Aber die Profis tun das doch auch!“ Das beste Gegenargument in einem solchen Fall: Profisportler riskieren für ein paar Jahre, in denen sie sehr viel Geld verdienen, ihre Gesundheit. Das ist unvernünftig genug. Noch viel unvernünftiger ist es aber, nur die Nachteile und möglichen Schäden in Kauf zu nehmen, ohne irgendwelche Vorteile zu haben. Artur Wechselberger: „Nach meinen Erfahrungen sind Sportler solchen Überlegungen durchaus zugänglich.“ Erfahrene Sportärzte wissen, dass vielfach auch ein Appell an die Fairness wirkt. Außerdem sind selbst ehrgeizige Hobbyathleten nicht bereit, ihre Gesundheit für den Sport zu opfern. Sie wollen aber mit ihren Leistungen glänzen – und dabei kann ihnen ein erfahrener Mediziner durchaus Hilfestellung bieten. Wechselberger: „Viele Leute, die Sport betreiben, wollen wissen, ob Nahrungsergänzungen und andere erlaubte Mittel, die sie aus der Werbung kennen, tatsächlich etwas bewirken oder nicht. Da kann man dann nachschauen, ob es zu den betreffenden Wirkstoffen seriöse Studien gibt oder nicht und entsprechende Ratschläge geben.“
Die beste Hilfe ist, gemeinsam mit den Sportlern einen individuellen Ernährungs- und Trainingsplan zu entwickeln. Damit lässt sich die körperliche Leistungsfähigkeit beträchtlich steigern. Wechselberger: „Natürlich erfordert das Programm Disziplin und Konsequenz. Aber dafür wirkt es zuverlässig besser als jedes Dopingmittel. Und es schadet der Gesundheit nicht, sondern fördert sie. Und daran sind die Sportler nach meinen Erfahrungen höchst interessiert!“
So wird gedopt
Gedopt wird auf die verschiedensten Arten, je nachdem, welche Ziele die Athleten verfolgen. Anabolika lassen Muskelberge wachsen. Viele Body-Building-Legenden haben sie eingenommen, zahlreiche Kraftsportler, vor allem Gewichtheber, sind ihrem Beispiel gefolgt. Heute findet man Anabolika in nahezu allen Sportarten.
Diuretika führen zu einer verstärkten Ausscheidung von Urin und dadurch zu einem Gewichtsverlust. Bevorzugt werden sie von Sportlern wie Ringern, Stemmern oder Judokas, die nicht zu viele Kilos auf die Waage bringen dürfen, wenn sie in bestimmten Gewichtsklassen an den Start gehen wollen.
Androgene sind anabol wirksam, sie fördern das Knochen- und Muskelwachstum. Wichtigstes Androgen ist das Testosteron.
Zur kurzfristigen Steigerung der Leistung werden kurz vor einem Wettkampf oder sogar während des Bewerbes Aufputschmittel wie Amphetamine oder Ephedrin eingenommen. Sie erhöhen bei gefährlichen Sportarten die Risikobereitschaft und verzögern die Ermüdung. Narkotika wie Morphin, Heroin und Methadon unterdrücken die Schmerzen, was beim Boxen oder bei anderen Kampfsportarten einen entscheidenden Vorteil bringen kann.
Heftig diskutierte Mittel sind so genannte Peptidhormone. Dazu zählt unter anderem das oft genannte Erythropoietin (EPO), das die Produktion der roten Blutkörperchen im Organismus ankurbelt. Je mehr Erythrozyten vorhanden sind, desto besser ist die Sauerstoffversorgung, was neue Energie verschafft und dadurch die Ausdauer steigert. Deshalb ist dieses Mittel vor allem bei Radfahrern und Langstreckenläufern beliebt.
Verbotene Substanzen
Die aktuelle Liste der verbotenen Dopingmittel, herausgegeben von der Welt-Anti-Doping-Agentur.
IN UND AUSSERHALB VON WETTKÄMPFEN VERBOTENE SUBSTANZEN:
S1. ANABOLE SUBSTANZEN 1. Anabol-androgene Steroide (AAS)
a. Exogene AAS, einschließlich 1-Androstendiol (5á-androst-1-en-3â,17â-diol); 1-Androstendion (5á-androst-1-en-3,17-dion); Bolandiol (19-Norandrostendiol); Bolasteron; Boldenon; Boldion (Androsta-1,4-dien-3,17-dion); Calusteron; Clostebol; Danazol (17á-ethynyl-17â-hydroxyandrost-4-eno[2,3-d]isoxazol); Dehydrochlormethyltestosteron (4-Chlor-17â-hydroxy-17á-methylandrosta-1,4-dien-3-on); Desoxymethyltestosteron (17á-methyl-5á-androst-2-en-17â-ol); Drostanolon; Ethylestrenol (19-nor-17á-pregn-4-en-17-ol); Fluoxymesteron; Formebolon; Furazabol (17â-hydroxy-17á-methyl-5á-androstano-[2,3-c]furazan); Gestrinon; 4-Hydroxytestosteron (4,17â-dihydroxyandrost- 4-en-3-on); Mestanolon; Mesterolon; Metenolon; Methandienon (17â-hydroxy- 17á-methylandrosta-1,4-dien-3-on); Methandriol; Methasteron (2á,17á-dimethyl-5á-androstan-3-on-17â-ol); Methyldienolon (17â-hydroxy-17á-methylestra-4,9-dien-3-on); Methyl-1-Testosteron (17â-hydroxy-17á-methyl-5á-androst-1-en-3-on); Methylnortestosteron (17â-hydroxy-17á- methylestr-4-en-3-on); Methyltrienolon (17â-hydroxy-17á-methylestra-4,9,11- trien-3-on); Methyltestosteron; Miboleron; Nandrolon; 19-Norandrostendion (Estr-4-en-3,17-dion); Norbolethon; Norclostebol; Norethandrolon; Oxabolon; Oxandrolon; Oxymesteron; Oxymetholon; Prostanozol (17â-hydroxy-5á-androstano[3,2-c]-Pyrazol); Quinbolon; Stanozolol; Stenbolon; 1-Testosteron (17â-hydroxy-5á-androst-1-en-3-on); Tetrahydrogestrinon (18á-homopregna-4,9,11-trien-17â-ol-3-on); Trenbolon und andere Substanzen mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlicher biologischer Wirkung.
b. Endogene AAS
bei exogener Verabreichung: Androstendiol (Androst-5-en-3â,17â-diol); Androstendion (Androst-4-en-3,17-dion); Dihydrotestosteron (17â-hydroxy-5á-androstan-3-on)1; Prasteron (Dehydroepiandrosteron, DHEA); Testosteron und die folgenden Metaboliten und Isomere: 5á-androstan-3á,17á-diol; 5á-androstan-3á,17â-diol; 5á-androstan-3â,17á-diol; 5á-androstan-3â,17â-diol; Androst-4-en-3á,17á-diol; Androst-4-en-3á,17â-diol; Androst-4-en-3â,17á-diol; Androst-5-en-3á,17á-diol; Androst-5-en-3á,17â-diol; Androst-5-en-3â,17á-diol; 4-Androstendiol (Androst-4-en-3â,17â-diol); 5-Androstendion (Androst-5-en-3,17-dion); Epidihydrotestosteron; Epitestosteron; 3á-hydroxy-5á-androstan-17-on; 3â-hydroxy-5á-androstan-17-on; 19-Norandrosteron; 19-Noretiocholanolon.
Zu den anderen anabolen Substanzen gehören unter anderem Clenbuterol, Selektive Androgen-Rezeptor-Modulatoren (SARMs), Tibolon, Zeranol, Zilpaterol.
S2. HORMONE UND VERWANDTE SUBSTANZEN
Die folgenden Substanzen und ihre Releasingfaktoren sind verboten:
- Erythropoese-stimulierende Substanzen (z. B. Erythropoetin (EPO), Darbepoetin (dEPO), Hematide);
- Wachstumshormon (GH), insulinähnliche Wachstumsfaktoren (z. B. IGF-1), mechanisch induzierte Wachstumsfaktoren (MGFs);
- Choriongonadotropin (CG) und luteinisierendes Hormon (LH) bei Männern;
- Insuline;
- Kortikotropine und andere Substanzen mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlicher biologischer Wirkung.
S3. BETA-2-AGONISTEN
Alle Beta-2-Agonisten einschließlich ihrer D- und L-Isomere sind verboten.
S4. HORMON-ANTAGONISTEN UND –MODULATOREN
Folgende Klassen sind verboten:
- Aromatasehemmer; dazu gehören unter anderem Anastrozol, Letrozol, Aminogluthetimid, Exemestan, Formestan, Testolacton.
- Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren (SERMs); dazu gehören unter anderem Raloxifen, Tamoxifen, Toremifen.
- Andere antiestrogen wirkende Substanzen; dazu gehören unter anderem Clomifen, Cyclofenil, Fulvestrant.
- Myostatinfunktionen verändernde Substanzen; dazu gehören unter anderem Myostatinhemmer.
S5. DIURETIKA UND ANDERE MASKIERUNGSMITTEL
Maskierungsmittel sind verboten. Hierzu gehören: Diuretika, Probenecid, Plasmaexpander (zum Beispiel intravenöses Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol) und andere Substanzen mit ähnlicher biologischer Wirkung. Zu den Diuretika gehören Acetazolamid, Amilorid, Bumetanid, Canrenon, Chlortalidon, Etacrynsäure, Furosemid, Indapamid, Metolazon, Spironolacton, Thiazide (zum Beispiel Bendroflumethiazid, Chlorothiazid, Hydrochlorothiazid), Triamteren und andere Substanzen mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlicher biologischer Wirkung (ausgenommen Drosperinon und topisches Dorzolamid und Brinzolamid, die nicht verboten sind).
VERBOTENE METHODEN:
M1. ERHÖHUNG DES SAUERSTOFFTRANSFERS
Folgende Methoden sind verboten:
- Blutdoping einschließlich der Anwendung von eigenem, homologem oder heterologem Blut oder Produkten aus roten Blutkörperchen jeglicher Herkunft.
- Die künstliche Erhöhung der Aufnahme, des Transports oder der Abgabe von Sauerstoff, unter anderem durch Perfluorchemikalien, Efaproxiral (RSR 13) und veränderte Hämoglobinprodukte (zum Beispiel Blutersatzstoffe auf Hämoglobinbasis, Mikrokapseln mit Hämoglobinprodukten).
IN WETTKÄMPFEN VERBOTEN:
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Kategorien sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten:
S6. STIMULANZIEN
Alle Stimulanzien (zu denen gegebenenfalls auch deren optische D- und L- Isomere gehören) sind verboten; hiervon ausgenommen sind Imidazolderivate für die topische Anwendung sowie Bupropion, Koffein, Phenylephrin, Phenylpropanolamin, Pipradol, Pseudoephedrin, Synephrin.
Zu den Stimulanzien gehören
a: Nicht-spezifische Stimulanzien:
Adrafinil, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Amphetaminil, Benzphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Clobenzorex, Cropropamid, Crotetamid, Dimethylamphetamin, Etilamphetamin, Famprofazon, Fencamin, Fenetyllin, Fenfluramin, Fenproporex, Furfenorex, Kokain, Mefenorex, Mephentermin, Mesocarb, Methamphetamin (D-), Methylendioxyamphetamin, Methylendioxymethamphetamin, p-Methylamphetamin, Modafinil, Norfenfluramin, Phendimetrazin, Phenmetrazin, Phentermin, 4-Phenylpiracetam (Carphedon), Prolintan. Stimulanzien, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als spezifische Substanzen.
b: Spezifische Stimulanzien (Beispiele):
Adrenalin (die Anwendung in Verbindung mit einem Lokalanästhetikum oder die lokale Anwendung, zum Beispiel an der Nase oder am Auge) ist nicht verboten), Cathin (wenn seine Konzentration im Urin 5 Mikrogramm pro Milliliter übersteigt), Ephedrin (wenn die Konzentration im Urin 10 Mikrogramm/ml übersteigt), Etamivan, Etilefrin, Fenbutrazat, Fencamfamin, Heptaminol, Isomethepten, Levmetamphetamin, Meclofenoxat, Methylephedrin (wenn die Konzentration im Urin 10 Mikrogramm/ml übersteigt), Methylphenidat, Nikethamid, Norfenefrin, Octopamin, Oxilofrin, Parahydroxyamphetamin, Pemolin, Pentetrazol, Phenpromethamin, Propylhexedrin, Selegilin, Sibutramin, Strychnin, Tuaminoheptan und andere Substanzen mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlicher biologischer Wirkung.
S7. NARKOTIKA
Die folgenden Narkotika sind verboten:
Buprenorphin, Dextromoramid, Diamorphin (Heroin), Fentanyl und seine Derivate, Hydromorphon, Methadon, Morphin, Oxycodon, Oxymorphon, Pentazocin, Pethidin.
S8. CANNABINOIDE
Cannabinoide (zum Beispiel Haschisch, Marihuana) sind verboten.
S9. GLUCOCORTICOIDE
Alle Glukokortikoide sind verboten, wenn sie oral, rektal, intravenös oder intramuskulär verabreicht werden. Gemäß dem Internationalen Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen muss der Athlet den Gebrauch intraartikulär, periartikulär, peritendinös, epidural, intradermal und inhalativ verabreichter Glukokortikoide, mit Ausnahme der unten genannten, anzeigen. Topisch verabreichte Präparate bei Erkrankungen des Ohres, der Mundhöhle, der Haut (einschließlich Iontophorese/Phonophorese), des Zahnfleisches, der Nase, der Augen und des äußeren Afters sind nicht verboten.
Die jeweils aktuelle Liste der verbotenen Substanzen und Methoden gibt es auf der Homepage der Nationalen Anti-Doping-Agentur Austria www.nada.at
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 13-14 / 15.07.2009





