Kommentar - Dr. Lukas Stärker
ELGA - Solides Fundament notwendig!
Von Lukas Stärker*
Schon seit Jahren laufen Vorbereitungsarbeiten und Vorarbeiten zur Umsetzung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Bereits wiederholt wurde der Start von ELGA angekündigt. Allerdings: Bis dato fehlt ein tragfähiges ELGA-Fundament. Dies kann wohl nur ein solides, klares und den Anforderungen sämtlicher Akteure und der Patienten entsprechendes ELGA-Gesetz sein.
Genau darin liegt die Schwachstelle dieses Projektes: Anstatt mit diesem sauberen Fundament zu beginnen, auf dem das „ELGA-Haus“ dann aufgebaut werden könnte, wurden zuerst Lastenhefte, Machbarkeitsstudien, Marktanalysen, ein Memorandum of Cooperation, eine Kosten-Nutzen-Analyse (die weder Auskunft über die Kosten gibt, noch den Nutzen aufzeigt), Funktionsanalysen, Anforderungsdokumente, Positionspapiere, Case-Studies, Management-Summaries, Übersichtsfolien etc. im Gesamtumfang von mehreren Tausend Seiten erstellt, jedoch nicht alle wesentlichen Fragen beantwortet.
Befasst war damit eine Vielzahl an Arbeitsgruppen, Projektlenkungsausschüssen, Expertenbeiräten, Steuerungsgruppen, Projektlenkungsbeiräten, ein „Review-Team“, „Akzeptanzmanager“ sowie Beratungsgremien der ARGE ELGA. Dazu kommen Erwartungshaltungen großer Firmen, die „ein gutes Geschäft“ wittern. All dies sind zweifellos Versuche, das Projekt zu beschleunigen. Konkret reichen sie vom „Nach-vor-Treiben“ bis zum „Vor-sichher-treiben“ der Projektorganisation. Nur: Warum lässt man sich so nach vorne treiben? Noch dazu ohne Fundament? Oder sollen so bewusst Fakten geschaffen werden? Zu beachten ist, dass das Haus „ELGA“ diesfalls nicht auf dem sprichwörtlichen Sand gebaut wird. Bildlich gesprochen: Man weiß noch nicht, wie das Haus aussehen soll, dafür steht schon fast fest, wie die Zimmer eingerichtet werden sollen und wer die Möbel liefern darf. Diese Vorgangsweise ist nicht nachhaltig zielführend und sollte geändert werden!
Empfehlenswert wäre es daher, im nächsten Schritt insbesondere
a) die gesetzlichen Grundlagen als solides Fundament - das sämtliche offenen Fragen klärt - einmal im Entwurfstadium fertig zu stellen und mit den Vertretern der betroffenen Hauptakteure, also den Ärztinnen und Ärzten, zu akkordieren, denn ohne diese wird eine ELGA nicht umsetzbar sein;
b) die ELGA Abfragemodalitäten möglichst anwenderfreundlich, effektiv und effizient so zu gestalten, dass die gewünschte Information jeweils punktgenau am Bildschirm ist; Stichworte Dokumentenformat CDA-Level 3 und entsprechende EDV-Programme;
c) den medizinischen Nutzen von ELGA für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten aufzuzeigen;
d) Kosten (inklusive Folgekosten) und Kostentragung klar und im Konsens mit den Hauptakteuren festzulegen.
Danach ist zu klären, wie weit sämtliche andere, bis dato bereits erstellten ELGA-Konzepte, Unterlagen, Papiere, Ablaufdarstellungen, Grafiken, Dokumentstrukturen und Dokumentformate den hier angeführten Punkten entsprechen. Falls ja, können sie eingebaut werden; falls nein, sind sie entsprechend abzuändern.
So kann sicher gestellt werden, dass die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) auf einem soliden Fundament steht und zu einem deutlich spürbaren medizinischen Nutzen führt - derzeit ist diese Verbesserung für Patienten und Ärzte noch nicht garantiert!
*) Dr. Lukas Stärker ist Jurist und stellvertretender Direktor der Österreichischen Ärztekammer
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 23-24 / 15.12.2009




