Medikamentenvereinbarung in Salzburg
Fehlinterpretation?!
Für einige Aufregung sorgten kürzlich die Aktivitäten der Pharmig um das vertraglich festgelegte Pilotprojekt der Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) und der Ärztekammer für Salzburg zur Medikamenteneinsparung, das am 1.1.2010 startet. Leider wurden dabei auch die Patienten verunsichert. Von Ruth Mayrhofer
Der am 1.1.2010 in Kraft tretende Vertrag zwischen SGKK und Salzburger Ärztekammer legt bekanntlich fest, dass – wissenschaftlich begleitet – in ausgewählten Indikationsbereichen beziehungsweise Wirkstoffgruppen künftig unter den als geeignet bewerteten Arzneimitteln von den verordnenden Ärzten jenes ausgewählt werden soll, das auch ökonomisch am günstigsten ist.
Ausgangspunkt zur Erreichung dieses Ziels ist eine Liste, die EDVmäßig mit Hilfe des vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger programmierten „Ökotools“ erstellt und jedem Arzt ab Jänner 2010 zur Verfügung stehen wird. Sie macht das günstigste Medikament (oder die gleich günstigen) durch Reihung und Markierung auf den ersten Blick sichtbar. Die gedruckte Papierversion, die in der Vorlaufphase des Projekts – also seit 1.9.2009 – Verwendung fand, wird auch in Zukunft zusätzlich zur elektronischen Version zur Verfügung stehen. Zu dieser Liste gibt es Ausnahmebestimmungen, zum Beispiel für chronisch kranke Menschen mit Dauertherapien, oder für ältere Patienten, für die eine häufige Umstellung ihrer Medikation nicht zumutbar wäre. Außerdem können weiterhin innovative, also teurere, Medikamente verordnet werden, wenn es keine Alternative gibt. Das betrifft beispielsweise Arzneien gegen Krebs oder Biologicals. Die Verantwortung, welches Arzneimittel welchem Patienten aufgrund dessen ganz persönlicher Situation verordnet wird, liegt nach wie vor allein beim Arzt. Seine Therapiefreiheit wird nicht beschnitten, eine qualitativ hochstehende Patientenversorgung nicht in Frage gestellt.
Genau dies will die Pharmig als Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs aber glauben machen und scheut dazu Mühen nicht: So wurde unter anderem wiederholt fälschlich behauptet, dass der „Salzburger Vertrag vom Tisch“ und die „Salzburger Medikamenten-Sparliste gestoppt“ sei. Mitte November „warnte“ die Pharmig die Salzburger Bevölkerung mit Plakaten, Postwurfsendungen und Werbeeinschaltungen mit dem Slogan „In Salzburg sollten Sie nicht krank werden“ vor einer drohenden „Billigmedizin“ und einer „Legalisierung der Zweiklassen-Medizin“. Auch die Compliance der Patienten sei gefährdet, hieß es. Durch eine Medikamenten-Umstellung mit zwar gleichem Wirkstoff, aber anders aussehenden Tabletten oder Verpackungen würde die Unsicherheit geschürt, der Behandlungserfolg in Frage gestellt.
„Warum denn nicht?“
Diese Vorwürfe kann man in Salzburg nicht nachvollziehen. „Wenn wir vernünftig mit der Ressource Arzneimittel umgehen und damit auch Sparpotenziale erschließen, kann das nur gut sein, weil dadurch bei den Kassen finanzieller Spielraum für eine Verordnung sehr teurer Medikamente frei wird, wenn sie gebraucht werden“, heißt es dazu von der Salzburger Ärztekammer. Und: „Das kommt jedenfalls den Patienten, aber auch der Pharmaindustrie zugute“! Diese Einschätzung unterstreicht Andreas Sönnichsen von der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität (PMU) in Salzburg, der das Projekt der Salzburger Ärztekammer und der SGKK wissenschaftlich und gutachterlich begleitet. „Ich verstehe die Aufregung nicht. Die Ärzte haben durchaus die Möglichkeit, ihre Verschreibungen bestmöglich an die Bedürfnisse ihrer Patienten anzupassen. Geriatrischen Patienten zum Beispiel wird man ganz selbstverständlich eine oftmalige Umstellung ihrer Medikation nicht zumuten. Zudem bleiben Originalpräparate, die EBM-basiert sind und Patienten Vorteile bringen, weiterhin verschreibbar“. Darüber hinaus gibt er zu bedenken: „Egal, ob man sich die Medikamente zur Behandlung der Hypertonie, Lipidsenker, Antibiotika, Schmerzmittel oder sonstige ansieht, in vielen Fällen gibt es mehr als zehn oder 20 absolut gleichwertige frei verschreibbare Produkte, deren Preisdifferenz zwischen „unter der Rezeptgebühr“ und „bis zu 40 Euro“ liegt. Warum soll man da nicht das billigste Medikament verordnen, wenn es sich in der Qualität weder vom zweit-, dritt- oder viertbilligsten noch vom teuersten unterscheidet?“
Die Salzburger Gebietskrankenkasse und die Ärztekammer für Salzburg stehen jedenfalls hinter diesem Pilotprojekt, das bis Dezember 2010 anberaumt ist. Ob das von der SGKK errechnete Einsparungspotenzial von vier Millionen Euro tatsächlich zu erreichen ist, bleibt jedenfalls abzuwarten.
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 23-24 / 15.12.2009




