Datenübermittlung bei Vorsorgeuntersuchung
So einfach wie Online-Banking
Ab 1. April 2009 sollen die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen elektronisch an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger übermittelt werden. Dabei gilt es für Ärzte einiges zu beachten.
Von Kurt Markaritzer
In sieben Wochen sollen nach einer Vereinbarung zwischen der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte der ÖÄK und dem Hauptverband alle Befundblätter der Vorsorgeuntersuchung – allgemeines Befundblatt, Dokumentationsblatt PAP-Abstrich, Dokumentationsblatt Mammographie – über die eCard Infrastruktur an den Hauptverband der Sozialversicherung geschickt werden. Im Probebetrieb ist das bereits seit Oktober des Vorjahres möglich. Liefert ein Vertragsarzt nach dem 1. April 2009 die Befundblätter für die Vorsorgeuntersuchungen nicht elektronisch (die Übersendung in Papierform ist weiterhin möglich), dann wird vom Krankenversicherungsträger ein Betrag von drei Euro vom Honorar für die Vorsorgeuntersuchung einbehalten. Aus der Verpflichtung zur elektronischen Daten-übermittlung ergeben sich für die tägliche Arbeit in der Ordination zahlreiche Fragen, Die wichtigsten beantwortet Ralf Fischer, EDV-Experte der ÖÄK.
Was muss ein Arzt tun, damit er die Daten übermitteln kann?
Der Arzt verwendet die Infrastruktur der E-Card für die Übermittlung. Wie bei der KSE-Applikation hat er die Wahl zwischen einer Standalone Variante (VT100), einer Webbrowser Lösung oder die Integration in seine Arztsoftware, sofern von dieser unterstützt.
Wo liegt der Unterschied?
Es ist einerseits eine Frage des Komforts andererseits von der bevorzugten Arbeitsweise des Arztes. Die komfortabelste Methode ist sicher die Integration in die Arztsoftware, da der Arzt seine vertraute Arbeitsumgebung nicht verlassen muss, um DBAS zu verwenden.
Die komfortablere Lösung kostet vermutlich Geld?
Das stimmt. Wer die Standalone Variante oder die Webbrowser Lösung nutzt, hat keine Zusatzkosten. Wer die Integration in seine Arztsoftware haben will, muss dafür bezahlen, da Programmerweiterungen (Zusatzmodule) durch den Wartungsvertrag meistens nicht abgedeckt werden. Technisch ist es für die meisten Firmen möglich, mit Hilfe der vom Hauptverband zur Verfügung gestellten Vertragspartnersoftware-Schnittstelle (SOAP-Schnittstelle) die Daten direkt aus der Ordinationssoftware zu versenden. Allerdings machen das nicht alle Softwarehäuser, die spezielle Programme für Ärzte entwickelt haben. Deshalb muss sich der Arzt mit der Firma in Verbindung setzen, ob sie ein entsprechendes Zusatzmodul zur Verfügung stellen kann.
Ist die Übermittlung kompliziert?
Nein, in keiner der zur Verfügung stehenden Varianten, denn das System ist sehr benutzerfreundlich. Man ruft beispielsweise über den Webbrowser die entsprechende Anwendung auf und wird dann durch das System geführt. Es erscheinen Masken, die zum Teil schon vorweg ausgefüllt sind, dort werden die verschiedenen Daten aus der Vorsorgeuntersuchung eingegeben. Es ist im Prinzip nicht anders, als wenn man ein Papierformular ausfüllt und es ist nicht schwieriger als Online-Banking oder die Abfrage der Versicherungsdaten über die E-Card. Man kann das Ausfüllen der Formulare auch unterbrechen, wenn man zum Beispiel noch Untersuchungsergebnisse abwarten will. In diesem Fall speichert man die bisher vorliegenden Daten einfach ab und kann sie später weiterbearbeiten.
Läuft das System bereits?
Ja, es ist seit Oktober 2008 mit der GINA Software R08b verfügbar. Bis zur verpflichtenden Einführung werden vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger noch Kleinigkeiten verbessert. Dabei werden die Erfahrungen aus dem Probebetrieb genützt, um die Übermittlung so einfach wie möglich zu machen.
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 3 / 10.02.2009





