VAEB
Generika-Offensive soll Sparstrumpf füllen
120 Millionen Euro gibt die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) aktuell pro Jahr für Medikamente aus. Ein Pilotprojekt, das die Verordnung von Generika forciert, soll Einsparungen in Millionenhöhe bringen.
Von Ruth Mayrhofer
Derzeit liegt der Anteil der Generika-Verordnungen der VAEB bei 43 Prozent. Dabei handelt es sich laut VAEB ausschließlich um „reine Generika“, gleichpreisige/preisgesenkte Originalpräparate sind darin nicht enthalten. Dieser Wert stagniert seit einem Jahr. Eine Studie des Österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen (ÖBIG) hält diesen Prozentsatz für ausbaubar – 50 bis 55 Prozent werden als „realistisch“ erachtet.
Daher läuft seitens der VAEB seit 1.1.2009 ein Pilotprojekt mit einem Projektzeitraum bis Dezember 2009, das in Abstimmung mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger die Verordnung von Generika in fünf Arzneimittelgruppen (siehe unten) forcieren und die VAEB bei ihren Arzneimittelausgaben massiv entlasten will.
Gelingen soll dies mit einem Anreizsystem für die VAEB-Versicherten: Jene Versicherten, die sich bei einer ärztlichen Verordnung freiwillig für ein Generikum und gegen ein Originalpräparat entscheiden, erhalten von der VAEB eine Vergütung von einem Euro je verordneter und auf Kosten der VAEB abgegebenen Packung. Aus Sicht der VAEB ist dieses Projekt nicht nur ein Mittel zur Kostenbremse, sondern auch ein „Modellprojekt im Sinne des Patienten-Empowerments“. Die Kosten für dieses Projekt hat die VAEB mit 500.000 Euro budgetiert. Im Gegenzug dazu erwartet sie sich eine Ersparnis von 1,5 Millionen Euro. Eine erste Evaluierung des Projekts ist bereits für Juni 2009 geplant.
Die „technischen Details“
Im Rahmen der Heilmittelabrechnung werden aus den ausgewählten ATC-Gruppen die kostengünstigeren wirkstoffgleichen oder wirkstoffähnlichen Arzneispezialitäten gesondert gekennzeichnet und mittels Datensatz an das Behandlungsbeitrag-Vorschreibungsprogramm gemeldet. Für jede der VAEB in Rechnung gestellte Verordnung erhält der Versicherte als Zahlungspflichtiger des Behandlungsbeitrages eine Vergütung von einem Euro, die ihm nach einem vorhandenen Abrechnungszeitraum von jeweils sechs Monaten entweder am Behandlungsbeitragskonto gutgeschrieben oder ab € 2,- auf ein bekannt zu gebendes Bankkonto angewiesen wird. Ab € 7,- kann der Betrag auch über die Post angewiesen werden, wenn der VAEB kein Konto bekannt ist. Den dadurch entstehenden administrativen Mehraufwand bezeichnet die VAEB als „nur wenig mehr als sonst“.
Innerhalb des Projektes werden zusätzlich zur Begrenzung auf die ATC-Gruppen folgende Verordnungen beziehungsweise Personen nicht berücksichtigt:
- Verordnete und abgegebene Medikamente unter der Rezeptgebühr;
- Personen, die von der Entrichtung von Behandlungsbeiträgen befreit sind;
- Nicht erfolgter Wechsel eines Medikaments aufgrund individueller
ärztlicher Entscheidung (zum Beispiel bei Medikamenten-Unverträglichkeit); - Nachweisliche Pseudoverordnungen (Stichprobenprüfung);
- Wahlarzt- beziehungsweise Privatverordnungen.
Ärzte gefordert
Generika, so die VAEB, finden bei den Patienten eine immer höhere Akzeptanz. Ohne Einschränkung der Therapiefreiheit der Ärzte sollen sie nun bei einer Verordnung von Arzneimitteln auf die Verfügbarkeit von Generika hingewiesen werden. Die Entscheidung der Patienten pro oder contra Generika soll „freiwillig“ erfolgen. Die VAEB-Versicherten wurden seitens ihrer Kasse über diese Vorgehensweise informiert. Leichten Zweifeln, ob die Ärzte im täglichen Alltagsgeschäft auch die zeitliche Kapazität aufbrächten, ihre Patienten so umfassend in Sachen Arzneimittel zu beraten, dass sie tatsächlich eine eigenständige Entscheidung treffen könnten, begegnet die VAEB damit, dass dies bereits jetzt „gelungen“ sei.
Patienten auf „Schnäppchenjagd“?
Für die VAEB ist dieses Pilotprojekt zukunftsträchtig. Eine Ausweitung auf ganz Österreich hält sie für „wünschenswert“, umso mehr, als sie davon ausgeht, dass durch diese Maßnahmen auch die Hersteller-Preise von Originalpräparaten künftig fallen könnten.
Der Pharma-Branchenverband Pharmig, konfrontiert mit den VAEB-Plänen, reagiert differenziert: „Ob eine Steigerung dieses Anteils von 43 auf 55 Prozent auch mit dem Ziel der medizinisch optimalen Versorgung der Patienten korreliert, ist zu hinterfragen. Vernünftiger wäre die Honorierung von Arzt-Patienten-Gesprächen, wie das von einigen Krankenkassen bereits gemacht wird. Ein ausführliches Beratungsgespräch in Bezug auf Lebensstil und Therapie ist langfristig sicher eine sinnvollere Maßnahme, als die Versicherten zur Schnäppchenjagd auf Kosten der eigenen Gesundheit
zu animieren.“
Arzneien zum Sparen
Die folgenden fünf chemischen Untergruppen der ATC-Klassifikation der WHO (ATC Level 4) werden in Abstimmung mit dem Hauptverband in das VAEB-Projekt 2009 einbezogen:
A82BC (Protonenpumpenhemmer)
C09AA (ACE-Hemmer, rein)
CO9BA (ACE-Hemmer und Diuretika)
C10AA (HMG-CoA-Reduktasehemmer; „Cholesterinsenkende Präparate)
N06AB (Selektive Serotonin-Wieder-aufnahmehemmer)
„Motivation ist besser als Zwang“
Günther Wawrowsky, Vizepräsident und Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte in der ÖÄK, äußert sich im Gespräch mit Ruth Mayrhofer zum Pilotprojekt der VAEB.
ÖÄZ: Welche Vorteile sieht die ÖÄK in diesem Pilotprojekt?
Wawrowsky: Ich empfinde es als positiv, dass Patienten sich aus eigenem Impetus für Generika entscheiden, ohne dass sie der Arzt dazu quasi überreden muss. Insgesamt halte ich diese Form einer positiven Information für gescheiter als ein zwanghaftes Vorgehen wie „aut idem“.
Welche „Knackpunkte“ gab es im Rahmen der Verhandlungen zu diesem Projekt?
Um diese Frage zu korrigieren: es wurde bei diesem Pilotprojekt nicht im eigentlichen Sinn verhandelt, wir wurden darüber informiert. Wir haben immer einen konsensuellen Weg mit der VAEB gesucht, so auch diesmal.
In welcher Weise werden die niedergelassenen Ärzte über dieses Projekt informiert?
Die Ärzteschaft wird mittels eines gemeinsamen Schreibens von der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte und der VAEB von diesem Projekt in Kenntnis gesetzt.
Werden die Ärzte für diese spezielle Patienten-Beratung entlohnt?
Ja. Und zwar haben wir mit der VAEB die Möglichkeit, die erweiterte Beratung in 25 Prozent der Fälle zu verrechnen. Dafür gibt es zwei Positionen, nämlich die therapeutische Aussprache sowie den Koordinierungszuschlag. Diese 25 Prozent sind deutlich höher als es bei anderen Versicherungen der Fall ist.
Besteht bei diesem Projekt nicht die Gefahr, dass dies nur ein weiterer Schritt zur „gläsernen Arztpraxis“ im Sinne von einem zusätzlichen Verordnungs-Kontrollinstrument ist?
Kontrollinstrumente sind ohnedies vorhanden und gegeben. Aus meiner Sicht wird das VAEB-Projekt nichts verändern.
Halten Sie eine mögliche Ausweitung dieses Modellprojekts auf ganz Österreich für zukunftsträchtig?
Nochmals: Ich halte den Weg der Motivation besser als jenen des Zwanges. Allerdings ist die Verrechnung für die VAEB durch die Selbstbehalte ihrer Versicherten im Vergleich zu den Gebietskrankenkassen einfacher. Inwieweit die Gebietskrankenkassen dieses Modell allein verrechnungstechnisch umsetzen könnten, ist somit fraglich.
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 3 / 10.02.2009





