Aufklärung und Dokumentation
am 29.03.2011
Themenauszug:
Aufklärung und Dokumentation im haftungsrechtlichen Zusammenhang; In welchem Maß ist Aufklärung zu betreiben?; Wer ist aufklärungspflichtig?; Kann die Aufklärungspflicht delegiert werden?; Welche Bedeutung hat Dokumentation für den Haftungsprozess?; Dokumentation als Pflicht der Krankenanstalt; Dokumentation in der ärztlichen Praxis; In welchem Maß ist es sinnvoll, mittels EDV zu dokumentieren?
Aufklärung und Dokumentation im haftungsrechtlichen Zusammenhang; In welchem Maß ist Aufklärung zu betreiben?; Wer ist aufklärungspflichtig?; Kann die Aufklärungspflicht delegiert werden?; Welche Bedeutung hat Dokumentation für den Haftungsprozess?; Dokumentation als Pflicht der Krankenanstalt; Dokumentation in der ärztlichen Praxis; In welchem Maß ist es sinnvoll, mittels EDV zu dokumentieren?
Veranstaltungsort:
ARS Seminarzentrum
Bundesland:
Wien
Veranstalter:
ARS; Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft
Information und Anmeldung:
ARS, Carina Österreicher
Telefon:
01/713 80 24-27
E-Mail:
Internet:
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